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Teilnahmebedingungen

für Lehrgänge und Veranstaltungen


 

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist die DLRG Ortsgruppe Diepholz e.V. der Veranstalter.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Veranstaltung mitzubringen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Veranstaltungstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nich möglich. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Diepholz e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zusage / Absage von Veranstaltungsplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Diepholz e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Veranstaltungsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Veranstaltungsankündigungen, Presseberichte u. ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.

Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Diepholz e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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